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Runder Tisch Reparatur: Stellungnahme zum Ökodesign-Gesetzesentwurf
Die EU-Ökodesignverordnungen waren der erste wichtige Schritt hin zu einem echten Recht auf Reparatur. Doch der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums lässt zu wünschen übrig, wie der Runde Tisch Reparatur in einer Stellungnahme kritisiert: Das erklärte Ziel der EU-Verordnung sei es, Produkte langlebiger, reparierbarer und ressourcenschonender zu machen – was in der Ausgestaltung des Entwurfs deutlich verfehlt würde. Statt Reparatur zu fördern, würde eintragungspflichtiges Handwerk privilegiert – und engagierten, fachkundigen Menschen außerhalb der Handwerksrolle erschwert, überhaupt an Ersatzteile oder Reparaturinformationen zu kommen. Die nachzuweisende „fachliche Kompetenz“ würde so eng gefasst, dass es faktisch auf eingetragene Handwerksbetriebe hinausläuft – und somit nicht-gewerbliche Reparateure, Reparaturcafés, handwerksähnliche Gewerke oder freie Werkstätten ausschließt, obwohl sie seit Jahren zuverlässig, sicher und kompetent arbeiten.
> Hier die gesamte Stellungnahme lesen.
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